Projekt Grund

Wir geben
gerne Auskunft.

Wie es zum Projekt Grund im Altdorfer Wald kam.

Das Abbauvorhaben in Grund umfasst o,13 % der Fläche des Altdorfer Waldes. Die Kiesgrube Grenis bei Amtzell ist unser aktuelles Abbaugebiet. Allerdings neigen sich dort die genehmigten Rohstoffvorkommen dem Ende zu. Die umliegenden Kiesvorkommen sind einerseits sehr gering und andererseits aufgrund ihrer Kornzusammensetzung für gewisse Anwendungsbereiche (Asphaltmischanlage) nur eingeschränkt nutzbar. Weitere Flächen um Grenis sind nicht genehmigungsfähig.

Wir als Kiesgesellschaft Karsee sind, wie Sie sich vorstellen können, am Fortbestand des Unternehmens und somit am Erhalt unserer 13 Arbeitsplätze interessiert. Doch die Hauptintention unserer Suche nach einer neuen Kiesabbaumöglichkeit in der Umgebung liegt vor allem in der Deckung des Bedarfs der Bevölkerung mit den dringend benötigten Rohstoffen Sand und Kies. Hierfür suchen wir bereits seit 2008 nach einem neuen Standort und haben im Jahr 2009 durch abgestimmte Erkundungsbohrungen das abbauwürdige Kiesfeld in Grund bestätigt bekommen. Nach ersten Gesprächen mit der Gemeinde Vogt, dem Regionalverband und dem Landratsamt 2012 wurde der Untersuchungsrahmen abgesteckt und diverse Untersuchungen und Gutachten durch renommierte Fachbüros erstellt. Seit 2017 informieren wir als Kiesgesellschaft Karsee durch Ortstermine sowohl die Öffentlichkeit als auch die Gemeinden Vogt, Amtzell und Waldburg.

Fragen zum ProjektGrund

Die geplante Abbaufläche befindet sich in der Gemeinde Vogt, Landkreis Ravensburg, nordwestlich der Ortslage von Grund am Ostrand des Altdorfer Waldes an der L 317 / L 323.

Ja, der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (Landkreise Ravensburg, Bodenseekreis, Sigmaringen) ermittelte den Bedarf für Kies und Sand im Verbandsgebiet. Für die nächsten 2 x 20 Jahre werden laut Bedarfsprognose p.a. ca. 9 Mio. Tonnen Sande und Kiese benötigt. In den nächsten 40 Jahren also 360 Mio. Tonnen insgesamt.

Zur Deckung dieses Bedarfs werden Vorranggebiete zum Abbau und zur Sicherung der Rohstoffgewinnung ausgewiesen. Bei der Deckung des jährlichen Bedarfs ist die Liefermenge der KG Karsee mit dem Standort Grund miteingerechnet.

Das Vorhaben ist erforderlich, um die regionale Versorgung mit Rohstoffen zu gewährleisten.

Die in Grund gewonnenen Kiese werden am Standort Grenis zu Baustoffen für den Hoch-, Tief- und Straßenbau veredelt. Damit wird u.a. sichergestellt, dass dem Asphaltmischwerk der Deutschen Asphalt langfristig Sande und Splitte zur Verfügung stehen.

Die Verwendung von Recyclingmaterial aus Bauschutt findet in der Region Bodensee-Oberschwaben schon intensiv statt, kann aber den Bedarf an Abbaumengen nicht weiter ersetzen. Nach Schätzung des ISTE (Industrieverband Steine und Erden BW) werden bereits 700.000 – 800.000 Tonnen Recycling jährlich in dieser Region verbaut. Baden-Württemberg weit fallen jährlich ca. 10 Mio. Tonnen Bauschutt an. 90% davon werden als Recycling Material aufbereitet und wiederverwendet. Die restlichen 10% sind durch hohe Vorbelastungen nicht nutzbar. Die 9 Mio. Tonnen Recyclingmaterial stellen wiederum aber nur 9% des in Baden-Württemberg benötigten Rohstoffbedarfs dar. Folglich lässt sich die Substitution von Primärrohstoff durch Recycling nicht signifikant erhöhen. Zumindest nicht mit regional anfallendem Bauschutt, der vor Ort zu Recyclingmaterial veredelt wird.

Selbstverständlich wird in grenznahen Regionen freier Warenhandel betrieben (gem. §1 Abs. 1 Außenwirtschaftsgesetz), also exportiert. Das gilt sowohl für den länderübergreifenden Export nach Vorarlberg und die Schweiz, als auch für den regionalen Export nach Bayern oder gar weitere Regionen, die an Bodensee-Oberschwaben direkt angrenzen.

So werden ca. 50% der gewonnenen Kiese und Sande in der Region Bodensee-Oberschwaben selbst genutzt, die restlichen Mengen versorgen benachbarte Regionen von Baden-Württemberg. Dabei geht die Landesregierung nach eigenen Angaben von 8% Export nach Vorarlberg und in die Schweiz aus.

Da die Region Bodensee-Oberschwaben nicht über alle möglichen Rohstoffe selbst verfügt, müssen Zement, Gips und Putze aus anderen Regionen importiert werden.

Auch Gas und Öl werden importiert, da keine entsprechenden Vorkommen in der Region Bodensee-Oberschwaben vorhanden sind. Ohne dies Importe wäre z.B. Heizen im Winter sehr problematisch. Da in Vorarlberg eingeschränkte Verfügbarkeiten an Kiesrohstoffen gegeben sind, ist dieses österreichische Bundesland dringend auf die Rohstoffe der Nachbarländer bzw. -regionen angewiesen.

Die Produktion der Kiesgesellschaft Karsee versorgt mit rund 300.000 to jährlich ca. 1000 Kunden. Davon rund 300 gewerbliche und laufend wiederkehrende Kunden sowie etwa 700 Einzel- und Privatkunden.

Mehr als 96% der produzierten Menge (10-Jahre-Mittelwert 2011-2020) gehen an Abnehmer in Deutschland, <4% werden ins Ausland geliefert. Von dieser ins Ausland gelieferten Menge gibt es wiederum für ~ 60% (Feinstsande) in Deutschland keine Abnehmer. Ohne den Export würde dieses Material bei uns ungenutzt verfüllt werden. Damit werden durch die Kiesgesellschaft Karsee weniger als 2% des in Deutschland nutzbaren Materials ins Ausland exportiert.

Immer wieder wird nach dem Beispiel von Vorarlberg eine Naturschutzabgabe/Kiesabgabe gefordert um den Rohstoffexport nach Vorarlberg und in die Schweiz zu reduzieren.

Laut Amtsblatt für das Land Vorarlberg vom 24.12.2020 verlangt das Land 0,39 € pro Tonne für Steine und 0,78 € pro Tonne Sand, Kies und Schottermaterial als Naturschutzabgabe, mit der Ziele des Naturschutzes verwirklicht werden sollen.

In Baden-Württemberg wird bereits im Genehmigungsverfahren eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz erstellt. Diese dient als Grundlage, die durch das Vorhaben entstehenden Nachteile auf die Natur zu definieren und sofort wieder auszugleichen. Somit sind die Ziele des Naturschutzes gewahrt und durch die Unternehmen umgehend umgesetzt.

Ob eine solche Abgabe nun eine Lenkungswirkung hin zu weniger Exporten von Rohstoffen entfalten würde ist eher unwahrscheinlich. Da Vorarlberg grundsätzliche Versorgungsprobleme mit eigenen Rohstoffen hat würde so eine Abgabe vermutlich keine Auswirkungen auf den Exportanteil entfalten.

Zu bedenken bleibt auch, dass lediglich 8% exportiert werden. Somit würde eine Rohstoffabgabe überwiegend den heimischen Markt treffen und das Bauen in Baden-Württemberg direkt verteuern.

Der ehemalige Umweltminister von Baden-Württemberg, Franz Untersteller (Grüne), sah ebenfalls keine Möglichkeit für eine Kiesabgabe. Einen entsprechenden Presseartikel vom 8. März 2021 finden Sie unter schwaebische.de/kiesabbau (hinter der Bezahlschranke).

Rohstoffgeologische Erkundungen bestätigen die Geeignetheit als Abbaugebiet. Auf rund 11 Hektar Fläche (in etwa 0,13% der Fläche des Altdorfer Waldes) ist eine sehr mächtige Kieslagerstätte mit Abbauhöhen von 35 m bis zu 45 m im Trockenabbau vorhanden. Damit handelt es sich um ein außergewöhnlich mächtiges Kiesvorkommen mit großem Rohstoffpotential, das aufgrund der hohen Mächtigkeit somit auch den Flächenverbrauch stark reduziert.

Aufgrund von Bohrungen wurde ein weitgestuftes Korngemisch, auch mit Fraktionen > 32 mm, vorgefunden, das sich hervorragend für die Produktion von Betonzuschlägen, Splitten für die Asphaltherstellung und Straßenkies eignet.

Seit 1967/68 wird am Standort Amtzell/Grenis Kies abgebaut. 1972 wurde die Asphaltanlage in Betrieb genommen und 1983 modernisiert. 2013 wurde die alte Asphaltanlage dann durch eine neue Anlage ersetzt. Diese neue Anlage in Grenis ersetzt parallel auch die stillgelegte Asphaltanlage Langentrog im Bodenseekreis.

Im Landkreis Ravensburg gibt es somit die Asphaltanlagen in Grenis und in Leutkirch. Seit dem Rückbau der Anlage in Langentrog verfügt der Bodenseekreis über keine eigene Asphaltanlage mehr. Die nächstgelegenen Anlagen befinden sich im Landkreis Sigmaringen und im Landkreis Biberach.

Die Anlage in Grenis muss also den Bedarf im Großteil des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben und zum Teil auch in der östlichen Nachbarregion abdecken.

Würde sie wegfallen, wäre die Versorgung mit Straßenbaustoffen in der Region deutlich erschwert oder gar gefährdet und könnte nur durch überregionalen Zutransport aufrechterhalten werden.

Der gegenwärtige Kiesabbau in Grenis ist bis 2025 befristet. Die noch verfügbaren Kiesvorkommen neigen sich dem Ende zu. Geringfügige Erweiterungen in Grenis können den Bedarf nur noch kurzfristig decken. Da die Genehmigung der Asphaltanlage an die Genehmigung des Kiesabbaus gekoppelt ist, muss zur Bestandssicherung der Asphaltanlage auch der Kiesabbau in Grenis weitergehen.

Über die Rohstoffgewinnung in Grund könnte sowohl die Kiesaufbereitung, als auch die Asphaltproduktion längerfristig gesichert werden. Ebenso könnte der regionale Bedarf an Kies und Sand, als auch an Asphalt, durch kurze Transportstrecken gedeckt werden.

Eine Übersicht bestehender Asphaltmischwerke der DAV-Mitglieder finden Sie unter folgendem Link.

Auf rund 11 Hektar Fläche (etwa 0,13% der Fläche des Altdorfer Waldes) befindet sich eine ca. 35 – 45 m mächtige Kiesschicht. Insgesamt rechnen wir mit einem Lagerstättenpotential von 3 – 4 Mio. Kubikmeter Kies.

Zur Absicherung wurden seit 2009 per Genehmigung diverse Baggerschürfe und Bohrungen abgeteuft und 3 Geophysikprofile erstellt. Aus den Bohrungen und den dazugehörigen Siebanalysen wurde die Qualität des Rohstoffvorkommens ermittelt.

Durch die Bohrungen konnten auch die Grundwasserstände ermittelt werden, so dass der max. notwendige Grundwasserabstand bei der Kiesgewinnung sicher eingehalten werden kann.

Bei der Lagerstätte in Grund handelt es sich um ein ausgezeichnetes potenzielles Abbaugebiet, mit Kiesen und Sanden in großer Mächtigkeit und Qualität. Somit ist der Flächenbedarf im Verhältnis zum Volumen relativ gering.

Nein, weder noch. Der Standort liegt außerhalb von Wasserschutz- und Vorranggebieten zur Sicherung von Wasservorkommen. Nördlich vom Vorhaben grenzt das Wasserschutzgebiet (WSG) „Weißenbronnen“ an und in südlicher Richtung im Abstand von 800 m das WSG „Damoos“.

Die Festlegung des WSG Weißenbronnen erfolgte 2004 durch das Abschlussgutachten des LGRB (Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau). 2007 wurde dann das Schutzgebiet per Rechtsverordnung durch das Landratsamt Ravensburg rechtskräftig festgestellt.

Geplant ist ein reiner Trockenabbau mit anschließender, sofortiger Wiederverfüllung mit unbelastetem Erdaushub. Das bedeutet, dass im Genehmigungsverfahren ein Mindestabstand (max. Abbautiefe) durch das genehmigende Landratsamt festgelegt wird. Dadurch wird ausgeschlossen, dass der Grundwasserkörper angeschnitten wird. Durch die sofortige Wiederverfüllung ist ebenfalls sichergestellt, dass das Grundwasser weiterhin bestmöglich geschützt ist und auch künftig kein Nassabbau stattfinden kann.

Rein hypothetisch betrachtet wäre ein Trockenabbau grundsätzlich möglich, selbst wenn das Vorhaben in der Schutzzone III liegen würde (z.B. bei einer fachlich gerechtfertigten Vergrößerung dieser Zone über das geplante Vorhaben hinweg). Diese Einschätzung entspricht der anerkannten fachlichen Regelung des Landes Baden-Württemberg, wonach Trockenabbau in der weiteren Schutzzone ein tolerierbares Gefährdungspotential darstellt.

Zum erweiterten Schutz des Grundwassers werden schon heute bei der Kiesgesellschaft Karsee biologisch abbaubare Hydrauliköle, z.B. in Baggern und Radladern, eingesetzt.

Weitere Informationen zum Thema „Kiesgewinnung und Wasserwirtschaft“ finden Sie auf der Seite der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg.

Grundlage: Daten aus dem Umweltinformationssystem (UIS) der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Die Schutzgebiete können Sie hier abrufen.

Vor dem Abbau der eigentlichen Kiesschicht wird der Oberboden vorsichtig abgeräumt und in Mieten fachgerecht zwischengelagert und begrünt. Nach entsprechender Wiederverfüllung wird der Boden als oberste Rekultivierungsschicht aufgetragen.

In Grund wird das Kies nur per Radlader gewonnen und direkt auf 2 firmeneigene LKW geladen. Diese fahren direkt nach Grenis, wo das Kies zu diversen Endprodukten veredelt wird. Es wird kein Direktverkauf vor Ort in Grund stattfinden.

Sobald in Grund entsprechende Flächen bis auf die maximale Tiefe abgebaut sind, wird Erdaushub aus dem Zwischenlager Grenis nach Grund gebracht und eingebaut. Es ist vorgesehen, das ursprüngliche Relief wiederherzustellen und wieder zu bewalden. Die Baumartenauswahl wird mit der zuständigen Forstbehörde abgestimmt. Ziel ist es, einen klimaresistenten Laubmischwald herzustellen.

Somit ist der Eingriff in den Waldbestand nur temporär.

Eingriffe in den Naturhaushalt sind bei der Rohstoffgewinnung unumgänglich. Diese Eingriffe sind per Gesetz vollständig auszugleichen oder zu ersetzen, ansonsten ist das Vorhaben nicht genehmigungsfähig. Maßgeblich hierfür ist die Ökokontoverordnung des Landes. Aber auch andere Gesetze finden Anwendung im Genehmigungsverfahren.

In Betracht kommen z.B.: Raumordnungsgesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Baugesetzbuch, Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Bundesberggesetz, Bundesbodenschutzgesetz, Landesplanungsgesetz, Wassergesetz, Naturschutzgesetz, Landesbauordnung, Umweltverwaltungsgesetz und das Landeswaldgesetz. In letztem wird geregelt, dass dort wo Wald war wieder Wald entstehen muss.

Als zu prüfende Schutzgüter gelten, Schutzgebiete und Schutzobjekte; Mensch und Gesundheit; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Fläche; Boden; Grundwasser, Oberflächenwasser; Luft und Klima; Landschaft und Landschaftsbild; Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter und die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern.

Die betroffenen Schutzgüter und die durch das Vorhaben entstehenden Beeinträchtigungen werden im Genehmigungsverfahren betrachtet und bewertet. Auf Grundlage dieser Bewertung werden Vermeidungs-, Verminderungs- oder Kompensationsmaßnahmen geplant und festgelegt. Ebenso werden Überwachungsmaßnahmen (sog. Monitoring) zur Erfolgskontrolle der Maßnahmen verpflichtend festgesetzt.

Das vorrangige Ziel zur Minimierung der Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgüter bilden einerseits ein umweltverträglicher und schutzgutorientierter Betrieb des Abbaus, andererseits die möglichst optimale Wiederherstellung der Funktionen des Urzustandes.

Weitere Ziele sind unter anderem die Minimierung von Schall- und Staubimmissionen während des Abbaubetriebs, die möglichst optimale Einpassung in das Landschaftsbild und landschaftsbildverträgliche Geländemodellierung nach Beendigung des Abbaus, der Wiederaufbau eines strukturreichen, naturnahen Waldes einschließlich waldassoziierter Offenlandbiotope und natürlich der bestmögliche Schutz des Grundwassers.

Zur Einhaltung dieser Ziele sind folgende Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung von Beeinträchtigungen vorgesehen:

  • Beibehaltung der direkten Anbindung an das regionale Straßennetz über die L317
  • Abschnittsweiser Abbau des Kieses mit sofortiger anschließender abschnittsweisen Verfüllung, Rekultivierung und Wiederbewaldung zur Verbesserung des Grundwasserschutzes und zur Wiederherstellung des Landschaftsbildes
  • Reduzierung des Verkehrs von und zur Kiesgrube durch Verzicht auf Direktverkauf von Kies vor Ort
  • Betriebliche Maßnahmen zur Minimierung von Schall- und Staubimmissionen
  • Abstand der Kiesabbaufläche vom nächstgelegenen Wohnhaus mindestens 300 m zur Vermeidung von Immissionsbelastungen auf die Wohngebäude
  • Aufbau von strukturreichen, naturnahen Wäldern mit Saum- und Offenlandbiotopen zur Erreichung einer hohen Biodiversität nach Beendigung des Abbaus.

Im Vorgriff auf das Genehmigungsverfahren wurden die Schallimmissionen am nächstgelegenen Wohngebäude, verursacht durch das potentielle Abbaugebiet, ermittelt. In die Ausbreitungsberechnung gingen als Schallquellen die LKW Anlieferungen, das Beladen des LKW mit Radlader oder Bagger, die Nutzung der Raupe in der Kiesgrube und das Abkippen von Einbaumaterial bei der Verfüllung der Kiesgrube ein.

Ebenso wurden die zu erwartenden Staubemissionen und –immissionen ermittelt. Dabei wurden erneut LKW, Raupe und Radlader oder Bagger berücksichtigt. Gleichermaßen wurden der Fahrverkehr auf dem Betriebsgelände und die LKW Umschläge bewertet.

Dieses Gutachten aus dem Jahr 2013 bestätigt, dass die jeweiligen Immissionen deutlich unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen. Selbstverständlich wird dem Landratsamt im Zuge des Genehmigungsverfahrens ein aktuelles Gutachten zur Prüfung vorgelegt.

Der Materialtransport vom Gewinnungsort am Standort Grund zur Weiterverarbeitung am Standort Grenis soll mit möglichst geringen Belastungen für die Bevölkerung verbunden sein. Insgesamt wurden 4 Varianten zum An- und Abtransport geprüft. Hierzu wurde ein anerkannter Verkehrsplaner beauftragt, der 2017 sein Verkehrskonzept vorstellte. In den Varianten wurden ebenfalls wieder die verschiedenen Schutzgüter (Mensch, Tiere und Pflanzen samt biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft und Klima, Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter, Fläche und die Wechselwirkungen) aufgenommen und bewertet.

Als beste Lösung hat sich die Ertüchtigung des Wirtschaftsweges zwischen Grund und der L317 herausgestellt. Dadurch können Ortsdurchfahrten und die Belastung der Bevölkerung vermieden werden. Als zweitkürzeste Variante werden Kraftstoffverbräuche und Abgase reduziert. Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen sind praktisch nicht zu erwarten. Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Naturhaushalt und Landschaftsbild sind gering und werden im Rahmen der Eingriffsregelung kompensiert.

Ja, durch den Kiesabbau wird die Biodiversität gefördert. In Mitteleuropa spielen aktive Abbaustätten der Steine- und Erdenindustrie eine große Rolle beim Schutz und Erhalt der Artenvielfalt. Insbesondere für sog. Pionierarten, die auf Rohbodenstandorte nach Störungsereignissen wie Hochwasser oder Erdrutsche angewiesen sind, gewinnen aktive Abbaustätten zunehmend an Bedeutung, da deren natürliche Lebensräume fast vollkommen verschwunden sind. In aktiven Abbaustätten finden diese Arten aufgrund des fortlaufenden Abbaus über Jahrzehnte stabile Lebensräume. Auch für viele andere Arten sind Abbaustätten von hoher Bedeutung: weite Areale innerhalb der Abbaustätten werden nach der Entnahme des dortigen Rohmaterials kaum oder gar nicht mehr genutzt. Hier kann sich die Natur frei entwickeln, was zu einem großen Biotopreichtum führt, von schütter mit Gras bestandenen Standorten bis zu jungen Gehölzsukzessionen und Kleingewässern. Diese Vielfalt an Lebensraumstrukturen zieht eine hohe Anzahl von Arten an, so dass die meisten Abbaustätten eine größere Artenvielfalt auf ihrer Fläche beinhalten als die umliegende Landschaft.

Beansprucht werden Waldbestände, die mit den regional-zonalen Standortseinheiten der forstlichen Standortskartierung wenig Ähnlichkeit haben. Eigentlich sollte man einen Buchen-Tannen Wald und einen Buchen-Tannen-Eschen Wald vorfinden. Tatsächlich setzt sich der Wald auf der potentiellen Abbaufläche aus überwiegend Fichte (im Westen 80%) und etwas Buche sowie Bergahorn zusammen.
Folglich werden die Abbauflächen mit geringer forstwirtschaftlicher Bedeutung bewertet.

Die Inanspruchnahme der Waldbestände ist lediglich von zeitlich begrenzter Dauer. Nach der Kiesgewinnung wird der Bereich sofort mit unbelastetem Aushub aufgefüllt, das ursprüngliche Relief nachgeformt und anschließend mit einem klima- und standortgerechten Laubmischwald in Abstimmung mit der Forstverwaltung wiederbepflanzt. Gewisse Teile werden der Natur für den Artenschutz sich selbst überlassen (sog. Renaturierung).

Laut Forsteinrichtungswerk sind für den Fichten-Altbestand im Westen ohnehin die Durchforstung und Ernte als qualitäts- und stammzahlschonender Eingriff, die Förderung von Mischbaumarten und die Weiterarbeit an geasteten Bäumen geplant.

Wird nun im Zuge Rohstoffgewinnung Wald geschlagen, so findet das Holz (hier Fichte) z.B. Verwendung als Bau- und Konstruktionsholz, Verpackungsholz oder als Holzwerkstoff (Spanplatten, Papier oder Möbel).

Insofern wird das Holz einer sinnvollen Nutzung zugeführt und parallel kann der benötigte Rohstoff Kies gewonnen werden. Dadurch, dass sofort wiederbewaldet wird entsteht nur ein kurzfristiger Verzug durch die Kiesgewinnung.

 

Eine Priorisierung zwischen verschiedenen Baustoffen macht sicherlich keinen Sinn. Jeder Baustoff hat seine Berechtigung und bietet dem Anwender diverse Möglichkeiten. Grundsätzlich wird der Einsatz von Beton/Kies oder Holz vom Bauherr und den Anwendungsmöglichkeiten bestimmt. Sicherlich gibt es zahlreiche Überschneidungen bei den Einsatzmöglichkeiten, allerdings existieren auch Gewerke, die nicht in Holz ausführbar sind. Z.B. bei der Errichtung von Tiefgaragen, großen schweren, belasteten Fundamenten oder Hochhäusern, die über die statisch mögliche Geschosshöhe von Holz hinausgehen.

Grundsätzlich gilt, dass Gebäude bei der Erstellung möglichst wenig Ressourcen verbrauchen, eine hohe Lebensdauer erzielen, wirtschaftliche Herstellungs-, Betriebs- und Instandhaltungskosten haben, für ein schadstofffreies Wohnklima sorgen und die Umwelt wenig belasten sollen. Vieles spricht also für die Massivbauweie mit mineralischen Baustoffen.

Die Internetseite – www.solid-unit.de – bietet hierzu zahlreiche Informationen.

Auch das von der Landesregierung aktuell ausgerufene Ziel, „1.000 Windkraftanlagen im Staatswald“ zu errichten, wird ohne Fundamente aus Beton kaum möglich sein.

Des Weiteren muss berücksichtigt werden, dass eine Steigerung des Holzeinsatzes mit einer Intensivierung der Waldnutzung einhergeht, was gleichbedeutend mit einem höheren Holzeinschlag zu sehen ist und die Notwendigkeit des Baustoffes Sand und Kies dabei gar nicht signifikant reduziert.